
AGB
TANDEMFLIGHTS.CH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hängegleiter-Passagierflüge
Der Passagier bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier oder Besteller zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.
Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen.
Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten.
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Tandemflights.ch hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio.CHF abgeschlossen. Die Haftung der Piloten (tandemflight.ch) für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.
Folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme der Aktivitäten aus oder sind nur mit Rücksprache des Veranstalters erlaubt: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System, Schäden am Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters und Hilfsperson Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter usw. den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 4, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen.
Bild & Videomaterial.
Die, auf den Hängegleiter Flügen, von tandemflights.ch angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der tandemflights.ch. Tandemflights.ch ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial für Werbe- und Promotionzwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für tandemflights.ch gegenüber dem Kunden entstehen.
Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig tandemflights.ch eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht.
Annulliert der Passagier den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises:
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Bei einer Annullation mehr als 4 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird der volle Flugpreis zurückerstattet.
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Bei einer Annullation am Vortag, jedoch weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 50% des Flugpreises zurückerstattet.
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Bei einer Annullation am Tag der geplanten Durchführung wird der bezahlte Flugpreis nicht zurückerstattet.
Tandemflights.ch hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100'000 für Heilungskosten abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht der Piloten (tandemflights.ch) für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls bestehen nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.
Der Pilot entscheidet über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras.
Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Tandemflights.ch oder deren vermittelten Piloten auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der tandemflights.ch zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.